Technisches Wörterbuch Außenhandel

Glossar

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J O V Y 


A



AEO (Authorized Economic Operator)

siehe Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Air Waybill (AWB)

siehe Luftfrachtbrief

Akkreditiv

Ein Akkreditiv ist ein Instrument, mit dem im Außenhandel die Interessen von Käufern und Verkäufern von Waren ausgeglichen werden. Der Käufer erhält dadurch Gewissheit, dass er nur zahlen muss, wenn der Verkäufer die bestellte Ware geliefert und dies durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente nachgewiesen hat. Zudem ist für den Verkäufer sichergestellt, dass nach Lieferung der Ware und nach der Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente bei der avisierenden (oder, wenn dies zulässig ist, einer anderen) Bank der Verkaufserlös gezahlt wird.

Akzept

Unter dem Begriff Akzept versteht man einen akzeptierten Wechsel oder die Annahme eines Wechsels. Als verbindliche Annahme gilt bereits die bloße Unterschrift des Bezogenen, die üblicherweise quer auf den linken Rand des Wechsels gesetzt wird.

An Bord / on board

Bei dieser Bezeichnung handelt es sich um einen vorgedruckten Vermerk im Konnossement, der besagt, dass sich die Ware tatsächlich an Bord eines genannten Schiffes befindet. Bei «received for shipment»-Konnossementen sind die folgenden vier Parteien ermächtigt, einen solchen «on board»-Vermerk anzubringen: der Frachtführer, der Agent des Frachtführers, der Kapitän des Schiffes und der Agent des Kapitäns.

ATLAS

Hinter dem Begriff ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) verbirgt sich ein EDV-Verfahren der deutschen Zollverwaltung zur Automatisierung der Zollabwicklung und zur internen Vorgangsbearbeitung. Damit werden Zollanmeldungen, Einfuhrabgabenbescheide etc. durch elektronische Nachrichten im so genannten EDIFACT-Format ersetzt. Mit diesem Verfahren übermittelt die Zollverwaltung notwendige Daten an andere EU-Mitgliedsstaaten und schafft damit die Voraussetzungen für eine weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.

Ausfuhr

Ausfuhr ist gleichzusetzen mit dem Begriff Export. Darunter versteht man die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe der in einem Wirtschaftsgebiet produzierten Sachgüter und/oder von Dienstleistungen in fremde Wirtschaftsgebiete. Die Ausfuhr ist Teil des Außenhandels.

Ausfuhrverantwortlicher

Ein Ausfuhrverantwortlicher ist für die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften persönlich verantwortlich und muss bei Exportvorhaben mit genehmigungspflichtigen Gütern gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schriftlich benannt werden. Er muss Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein und haftet in seiner Funktion für außenwirtschaftsrechtliche Verstöße.

B



Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Eschborn (Frankfurt am Main) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nimmt in drei Kompetenzschwerpunkten verschiedene Aufgaben der Wirtschafts-, Sicherheits- und Umweltpolitik wahr. Es ist unter anderem zuständig für die Exportkontrolle, die Ausstellung von Überwachungsdokumenten und Ausfuhrgenehmigungen.

Bankgarantie

Die Bankgarantie (auch Bankaval oder Avalkredit) beinhaltet im Rahmen des Kreditgeschäfts die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen durch Kreditinstitute im Auftrag von Bankkunden. Es handelt sich dabei um einen einseitigen Vertrag zwischen einer Bank als Garanten und einem Begünstigten als Garantienehmer, in welchem sich die Bank gegenüber dem Begünstigten verpflichtet, ihm eine Zahlung in bestimmter Höhe zu leisten, falls ein Dritter eine Leistung nicht erbringt.

Beglaubigung

Unter einer Beglaubigung versteht man die amtliche Bestätigung der Echtheit von Unterschriften oder Dokumenten, z. B. Ursprungszeugnissen oder Handelsrechnungen, die von Handelskammern, Konsulaten und ähnlichen staatlich anerkannten Behörden erteilt werden.

Bekannter Versender

Als Bekannte Versender bezeichnet man Unternehmen, die dazu berechtigt sind, sogenannte "sichere" Luftfracht zu versenden. Mit Wirkung vom 29. April 2013 mussten sich Unternehmen neu validieren lassen, um vom Luftfahrt-Bundesamt den neuen Status des "behördlich anerkannten Bekannten Versenders" zu erhalten.

Bestimmungsland

Als Bestimmungsland bezeichnet man das Land, das Ziel einer Warensendung o. ä. ist.

Bill of lading (B/L)

siehe Konnossement

C



Compliance Management

Im Compliance Management werden alle organisatorischen Regelungen in einem Unternehmen zusammengefasst, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Ein- und Ausfuhr gewährleisten. Ein Schwerpunkt des Compliance Managements ist der Abgleich von Stammdaten mit den Sanktionslisten.

Container

Container sind Großraum-Behälter zur Lagerung und zum Transport von Gütern. Die Frachtbehälter existieren in verschiedenen Größen und sind in der Regel genormt und/oder standardisiert.

D



DGR (Dangerous goods regulations)

Dangerous Goods Regulations (DGR) ist ein Regelwerk für den Transport von Gefahrgut im Luftverkehr der IATA. Die Bestimmungen sehen vor, dass eine bestimmte Nettomenge pro Versandstück nicht überschritten und die Verpackung der Güter nach besonderen Richtlinien vorgenommen wird. Güter müssen zudem in Frachtbriefen und sonstigen Versanddokumenten entsprechend deklariert werden; Versandstücke mit besonderen Gefahrzetteln oder Markierungen gekennzeichnet werden. Der Absender muss außerdem eine Versender-Erklärung ausfüllen.

Dokumenten-Akkreditiv

siehe Akkreditiv

Dual-Use-Güter

Als Dual-Use-Güter werden doppelverwendungsfähige Güter verstanden, d. h. Waren (einschließlich Software und Technologie), die zwar primär für einen zivilen Verwendungszweck hergestellt worden sind, aber aufgrund ihrer Eigenschaften wie etwa der Materialbeschaffenheit oder Leistungsfähigkeit auch für militärische Zwecke verwendet werden können.

Dual-Use-Verordnung

Die Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) der Europäischen Gemeinschaft regelt die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (siehe auch Dual-Use-Güter). Die Verordnung hat als Grundlage den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und hier besonders den Artikel 133 Abs. 1, in dem es heißt: „Die gemeinsame Handelspolitik wird nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet; dies gilt insbesondere für die Änderung von Zollsätzen, den Abschluss von Zoll- und Handelsabkommen, die Vereinheitlichung der Liberalisierungsmaßnahmen, die Ausfuhrpolitik und die handelspolitischen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel im Fall von Dumping und Subventionen.“

E



End-use Certificate (EUC)

(siehe Endverbleibserklärung)

Endverbleibserklärung

Die Endverbleibserklärung (auch EVE, Endverbleibsdokument oder Kundenerklärung) ist ein von einem Warenempfänger zu unterschreibendes Dokument, in dem die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und ggf. das Empfängerland dokumentiert wird. Mit der Endverbleibserklärung wird die zweckgerichtete Nutzung des Wirtschaftsgutes sichergestellt, sowie im Rahmen der Exportkontrolle der Export von Waren in bestimmte Länder kontrolliert oder (bei Embargos) sogar verboten.

Einfuhr

Einfuhr ist gleichzusetzen mit dem Begriff Import. Darunter versteht man im internationalen Handel die Bezeichnung für den entgeltlichen oder unentgeltlichen Bezug von Wirtschaftseinheiten, die ihren ständigen Sitz außerhalb des jeweiligen Landes haben.

Einfuhrzoll

Der Einfuhrzoll (auch Importzoll, Einfuhrabgabe) ist eine Abgabe, die auf Waren, Kapital und Dienstleistungen erhoben wird und neben Zöllen alle weiteren Abgaben und Steuern, insbesondere auch Umsatzsteuern, umfasst. Zu zahlen sind diese Abgaben von inländischen Konsumenten und Unternehmen, sobald die Waren die Grenzen des jeweiligen Zollgebietes überqueren.

Embargo

Als Embargo bezeichnet man die Unterbindung des Exports und Imports von Waren oder Rohstoffen in ein bzw. aus einem bestimmten Land. Ein Embargo wird als politisches Instrument oft im Rahmen von Sanktionen ausgesprochen – wenn ein Land beispielsweise gegen Völkerrechte verstößt. Durch das Import- und Exportverbot entstehen häufig wirtschaftliche Probleme, die entsprechende innenpolitische Auswirkungen haben. Je nach Umfang der Beschränkungen können drei Embargo-Arten unterschieden werden: Totalembargo, Teilembargo und Waffenembargo.

Ermächtigter Ausführer

Ein Ermächtigter Ausführer ist ein Unternehmen, das vom Hauptzollamt eine Bewilligung zur vereinfachten Warenausfuhr erhalten hat. Ermächtigte Ausführer müssen durch innerbetriebliche Arbeits- und Organisationsanweisungen (A&O) sicherstellen, dass die Ursprungseigenschaft zweifelsfrei nachgeprüft werden kann.

EUR.1

Mit EUR.1 wird ein Formular für einen Präferenznachweis bezeichnet, der im internationalen Handelswarenverkehr eingesetzt wird. Es handelt sich dabei um präferenzbegünstigte Waren im Warenverkehr mit Staaten, mit denen die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat. Die EUR.1 wird auch als Ursprungszeugnis im außenwirtschaftsrechtlichen Sinne anerkannt.

EUR.2

EUR.2 ist eine Formular-Bezeichnung für einen Präferenznachweis, der im Postverkehr von Handelswaren nach Syrien verwendet werden darf. Er ist ausschließlich für Ursprungswaren zugelassen und dient bis zu einer Wertgrenze von 2.820 EUR als vereinfachter Nachweis der Handelspräferenz-Eigenschaft. Beim Überschreiten der Wertgrenze oder bei Sendungen außerhalb des Postverkehrs muss das Formular EUR.1 verwendet werden.

Europäische Gemeinschaft (EG)

Die Europäische Gemeinschaft war eine supranationale Organisation, die aus der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hervorgegangen ist. Der Rechtskörper der Europäischen Gemeinschaft war das Kernstück der Europäischen Union (EU), die mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 Rechtsnachfolgerin der EG wurde.

Europäische Union (EU)

Die Europäische Union ist ein Staatenverbund mit 28 europäischen Mitgliedsstaaten. Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist der – am Bruttoinlandsprodukt gemessen – größte gemeinsame Markt der Welt. Innerhalb der EU bilden 18 Staaten die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro als gemeinsamer Währung.

Export

siehe Ausfuhr

Exportkreditversicherung

Die Exportkreditversicherung wird auch Ausfuhrversicherung genannt und ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Versicherungsformen, die die Exportrisiken des Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen absichern.

F



Faktura

siehe Handelsrechnung

Fälligkeit

Unter dem Begriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht eines Schuldners.

Frachtführer

Der Frachtführer ist als selbständiger Kaufmann ein gewerblicher Unternehmer, der sich aufgrund eines Beförderungsvertrages verpflichtet, einen Transport auf der Schiene, der Straße, zur See, in der Luft, auf Binnenwasserstraßen oder einer Kombination dieser Verkehrsträger durchzuführen. Der Frachtführer haftet für die gesamte durch ihn gedeckte Transportstrecke, und zwar ungeachtet dessen, ob die Ware mit eigenen und/oder fremden Transportmitteln verfrachtet worden ist.

G



Garantien

siehe Bankgarantie

Gelangensbestätigung

Mit einer Gelangensbestätigung soll sichergestellt werden, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes im EU-Ausland tatsächlich angekommen sind. Seit dem 1. Oktober 2013 gilt eine Neuregelung der Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, mit der die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsland sichergestellt und Steuerhinterziehung verhindert werden soll.

Gemeinschaftsware

Gemeinschaftsware sind Waren und Güter, über die entsprechende Wirtschaftsbeteiligte unabhängig von den Zollbehörden frei verfügen dürfen. Um als Gemeinschaftsware klassifiziert zu werden, muss ein Gut eine von zwei Bedingungen erfüllen – entweder vollständig im Gebiet der Zollunion gewonnen oder hergestellt worden sein und dabei keine Nichtgemeinschaftswaren als Bestandanteile der Be- oder Verarbeitung gehabt haben, oder als Nichtgemeinschaftsware klassifiziert und durch ein ordnungsgemäß durchgeführtes Zollverfahren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden sein.

H



Handelsrechnung

Die Handelsrechnung dient der Rechnungsstellung, als Unterlage für die zollamtliche Behandlung im Einfuhrland, sowie der Überprüfung der Vertragsabwicklung und als Beweismittel bei Kaufvertragsstörungen. Es handelt sich dabei um die Rechnung des Begünstigten, die sich auf die gelieferte Ware resp. die erbrachte Leistung an den Käufer bezieht. Die Bezeichnung der Ware resp. der Leistung in der Rechnung muss mit jener im Akkreditiv genau übereinstimmen. In allen anderen Dokumenten kann die Waren- resp. Leistungsbezeichnung in allgemein gehaltenen Ausdrücken, die nicht im Widerspruch zum Beschrieb im Akkreditiv stehen, aufgeführt werden. Im Akkreditiv verlangte Vertragsformeln (Incoterms) werden auf der Handelsrechnung vermerkt.

Harmonisiertes System

Das Harmonisierte System (HS, Harmonized Commodity Description and Coding System) ist eine aus etwa 5.000 Codenummern bestehende Klassifikation der Vereinten Nationen zur Einteilung von Waren für zolltarifliche Zwecke und zur Klassifizierung von Außenhandelsdaten. Das HS wurde unter der Leitung der Weltzollorganisation erarbeitet; es wird weltweit in mehr als 200 Verwaltungen angewendet und fungiert zunehmend als Definitions- und Beschreibungsklassifikation für verschiedene Wirtschaftsklassifikationen.

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn ein Schaden verursachendes Ereignis von außen einwirkt und das Ereignis auch durch äußerste Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann

I



Incoterms

siehe Internationale Handelsklauseln

Internationale Handelskammer

Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, kurz ICC) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Paris. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung und Förderung des weltweiten Handels und der Globalisierung; sie verteidigt wirtschaftliche Interessen, Wohlstand und Wachstum der Weltwirtschaft.

International Maritime Organisation (IMO)

siehe Internationale Seeschifffahrtsorganisation

Internationale Seeschifffahrtsorganisation

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (United Nations, UN) mit Sitz in London, die am 13. Januar 1959 ihre Tätigkeit aufnahm. Ihr gehören 170 Staaten als Vollmitglieder an (Stand 2011), sowie als assoziierte Mitglieder die Sonderverwaltungszonen Hongkong, Macao, der VR China und die staatsrechtlich zu Dänemark gehörigen Färöer. Die Bundesrepublik Deutschland trat der IMO bereits im Jahr 1959 bei.

Import

siehe Einfuhr

J



K



Konnossement

Das Konnossement (auch bekannt unter dem Namen Seeladeschein) ist ein Schiffsfrachtbrief und Warenwertpapier. Es hat mehrere Funktionen, die es parallel ausüben kann: Quittung, Übernahmekonnossement, Bordkonnossement, Wertpapier oder Beweisurkunde.

Kommissionsagent

Als Kommissionsagent bezeichnet man einen Kaufmann, der ständig damit betraut ist, Waren im eigenen Namen gegen Rechnung eines anderen zu kaufen oder zu verkaufen. Seine Stellung ist gleichzusetzen mit dem des Handelsvertreters. Dritten gegenüber haftet der Kommissionsagent als Kommissionär, wenn er nicht erkennbar als Agent abgeschlossen hat. Für Geschäftsabschlüsse erhält der Kommissionsagent von seinen Auftraggebern in der Regel eine Provision.

L



Letter of Credit (L/C)

siehe Akkreditiv

Lieferbedingungen

Eine Lieferantenerklärung ist ein Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer importierten Ware. Sie wird vom Exporteur als Nachweis für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises benötigt.

Luftfrachtbrief

Hinter dem Begriff Luftfrachtbrief verbirgt sich eine Urkunde, die zur Bestätigung der Menge, des äußeren Erscheinungsbildes und teilweise des Inhalts der übernommenen Luftfracht dient. Der Luftfrachtbrief „ersetzt“ die Funktionen der Empfangsbestätigung durch die Fluggesellschaft, der Warenbegleit- und Sperrpapiere.

M



Material Safety Data Sheet (MSDS)

siehe Sicherheitsdatenblatt

N


O


P



Präferenznachweis

Ein Präferenznachweis (auch Warenverkehrsbescheinigung) ist ein Dokument, das im internationalen Handelsverkehr Verwendung findet und hauptsächlich als Bescheinigung der präferenziellen Ursprungseigenschaften von Gütern dient, um bei der Einfuhrverzollung dieser Waren im Bestimmungsland eine Befreiung oder Verminderung der Einfuhrzölle zu erreichen. Die rechtliche Basis dieser Bescheinigungen findet sich in den unterschiedlichen bi- oder multilateralen Handelsabkommen (Freihandelsverträge) zwischen den jeweiligen Handelsländern.

Provision

Eine Provision ist eine regelmäßig in Prozenten einer Wertgröße berechnete Form der Vergütung für geleistete Dienste. Kommissionsagenten werden häufig im Rahmen einer festen Provision für erfolgreiche Geschäftsabschlüsse entlohnt.

Q


R


S



Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind Instrumente zur Übermittlung sicherheitsbezogener Informationen über Stoffe und Gemische über die Lieferkette zum nachgeschalteten Verwender. Sie sind dazu bestimmt, dem berufsmäßigen Verwender Daten und Umgangsempfehlungen zu vermitteln, damit in geeigneter Weise für Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz der Umwelt gesorgt werden kann.

T



TARIC

siehe Zolltarif

Teilembargo

siehe Embargo

U



Ursprungsland

Als Ursprungsland bezeichnet man das Land, in dem eine Ware gewonnen oder hergestellt worden ist. Nach dem in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Zollkodex und der Durchführungsverordnung zum ZK ist der Ursprungsbegriff auf das Land abgestellt, dessen Boden- oder Gewerbeerzeugnis eine Ware ist.

Ursprungsnachweis

Ein Ursprungsnachweis kann auf unterschiedliche Weise geführt werden. Beim Import z. B. in Form eines Ursprungszeugnisses oder durch Warenverkehrsbescheinigungen. Beim Export werden als Ursprungsnachweis häufig Zeugnisse durch die Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Soll die Ausfuhrware einer Zollpräferenz unterliegen, so dienen Warenverkehrsbescheinigungen bzw. Formblätter als Ursprungsnachweis.

Ursprungsregeln

Diese Bestimmungen klären, ob und unter welchen Voraussetzungen der Ursprung einer Ware zuzuerkennen ist. Ursprungsregeln bestehen aus verschiedenen Kriterien und Bedingungen und sind entscheidend für die zollrechtliche Behandlung sowie die zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Behandlung zur Feststellung des tatsächlichen Ursprungslandes.

Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) findet im internationalen Güterverkehr Verwendung und dient zur offiziellen Bestätigung des Ursprungs einer Ware. Es ist jedoch kein präferenzielles Ursprungspapier, das die Grundlage für eine zollfreie oder ermäßigte Einfuhr in dem Bestimmungsland schafft.

V


W



Wechsel

Ein Wechsel oder Wechselbrief ist ein Wertpapier, das die unbedingte Zahlungsanweisung an den Aussteller oder einen Dritten enthält, zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend gemacht werden. Das Bestehen, die Fälligkeit und die Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen aus einem Wechsel, die nach Annahme durch den Bezogenen entstehen, sind losgelöst von der Forderung aus dem Grundgeschäft, derentwegen der Wechsel geleistet wird (abstraktes Wertpapier).

X


Y


Z



Zahlungsbedingungen

Als Zahlungsbedingungen (auch Zahlungskonditionen oder Zahlungsmodalitäten) bezeichnet man die Bedingungen, mit denen eine Rechnung zu begleichen ist. Als Bestandteil des Kaufvertrages legt sie der Lieferant, Verkäufer und/oder der Kunde fest und bestimmt darin sowohl Zeitpunkt der Zahlung, Verteilung der Kosten auf Verkäufer/Käufer und Zahlungsweise. Weitere Konditionen wie Preisnachlässe, Boni etc. können ebenfalls vereinbart werden.

Zahlungsgarantie

Eine Zahlungsgarantie sichert den Gläubiger für den Fall ab, dass ein Schuldner Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur zum Teil nachkommt. Sie wird auch in Verbindung mit Finanzierungskrediten verwendet, wenn eine Bank das Zahlungsrisiko nicht allein übernehmen will. (siehe auch Bankgarantie)

Zoll

Zoll ist eine Abgabe, deren Fälligkeit besteht, sobald Ware über eine Zollgrenze gebracht wird. Es sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung und nicht zu verwechseln mit der Einfuhrumsatzsteuer. Nach dem Meistbegünstigungsprinzip werden alle Vorteile, Vergünstigungen, Vorrechte oder Befreiungen, die ein Staat für eine Ware gewährt, unverzüglich und bedingungslos für alle gleichartigen Waren aus allen Ländern gewährt. Bei der Festlegung der Höhe der Zölle wird also nicht zwischen den Handelspartnern unterschieden, sondern nur zwischen den Waren.

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung ist in Deutschland eine Steuererklärung nach der Abgabenordnung des Zollkodex, die mit Abgabe des EP (Einheitspapier), der Internetzollanmeldung, durch ATLAS oder mündlich (Warenwert unter 1.000 €) erfolgt. Die Abgabe der Zollanmeldung bei der zuständigen Zollstelle gilt als Antrag auf Vornahme der Zollbehandlung. Der Anmelder ist derjenige, der die Zollanmeldung abgibt; der Empfänger kann sich auch von einem „bevollmächtigten Vertreter“ vertreten lassen.

Zolltarif

Ein Zolltarif ist eine Nomenklatur, in die Waren meist in Form eines Nummerncodes gelistet, aufgezählt und ihre Zollsätze festgehalten werden. Darüber hinaus sind Angaben über Steuersätze, Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen, Besonderheiten über die Herkunftsländer oder andere handelspolitische Maßnahmen enthalten. Der Zolltarif kommt bei der Zollabfertigung zum Einsatz und dient als Grundlage für die Abgabenerhebung.

Zollwert

Der Zollwert einer Ware ist der Wert, der für die Berechnung der Zollschuld zu Grunde gelegt wird. Er setzt sich aus dem Rechnungsbetrag, Hinzurechnungen und Abzügen zusammen. Grundlage für die Ermittlung des Zollwertes ist in der Regel der Rechnungspreis, abzüglich eventuell Skonto und der durch Incoterms ausgedrückten Lieferbedingungen.

Zugelassener Ausführer (ZA)

Dieser Begriff bezeichnet einen zollrechtlichen Status, der Vorteile bezüglich der Verfahrensweisen der Deutschen Ausfuhrerklärung/Abfertigung umfasst. Der zugelassene Ausführer besitzt eine Befreiung von der Gestellungspflicht, d. h. die zuständige Ausfuhrzollstelle überlässt elektronisch die Ausfuhranmeldung und der Ausführer kann das ABD selbst ausdrucken. Der Status ermächtigt jedoch nicht zur vereinfachten Ausstellung von Ursprungserklärungen. Ein Antrag auf Bewilligung des zugelassenen Ausführers ist beim örtlich zuständigen Hauptzollamt zu stellen.

Zugelassener Empfänger (ZE)

Hinter der Bezeichnung Zugelassener Empfänger verbirgt sich eine Person, der die Annahme von Waren im Versandverfahren ohne Gestellung und Vorlage der Versandanmeldung bei der Bestimmungsstelle gestattet ist. Diese Verfahrensvereinfachung wird nur auf Antrag bewilligt. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk die Hauptbuchhaltung des Antragstellers geführt wird.

Zugelassener Versender (ZV)

Ein Zugelassener Versender kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren ohne Gestellung durchführen. Er kann Versandanmeldungen selbst ausstellen, Beförderungsmittel oder Packstücke schließen und die Waren befördern, ohne dass die Zollstelle tätig wird. Diese Vereinfachung des Versandverfahrens wird nur auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt bewilligt.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter wird im Zollrecht der Europäischen Union ein geprüftes Unternehmen bezeichnet, das u. a. das Privileg genießt, innerhalb der gesamten EU in einem vereinfachten Verfahren Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung zu erhalten.

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